Seit Mai 2014 sind Sie als Eigentümer verpflichtet, Käufern, Mietern oder Pächtern einen Energieausweis bereits zur ersten Besichtigung vorzulegen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sieht vor, dass sich die zukünftigen Nutzer eines Objekts ein Bild vom Energiebedarf und zu erwartenden Energieverbrauch der Immobilie machen können. Wird im Anschluss ein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen, muss dem Mieter oder Käufer der Ausweis oder eine Kopie davon ausgehändigt werden. Diese Gesetzeslage wird bei Nichtbeachtung sogar mit Bußgeld belegt.
Sollte der Energieausweis für Ihre Immobilie noch nicht vorliegen, übernehmen wir von Immobilien Bart für Sie schnell und unkompliziert die Erstellung dieses wichtigen Dokumentes. Unser Partner erstellt den Energieausweis nach allen Vorgaben der Energieeinsparverordnung in der jeweils aktuellen Fassung.
Was dokumentiert der Energieausweis:
Der Energieausweis dokumentiert anschaulich die energetische Qualität Ihres Gebäudes und weist Sie auf mögliche energetische Schwachstellen hin. Auf einer Farbskala können Sie den Energieverbrauchswert je Quadratmeter ablesen und mit einem Durchschnitts- sowie Passivhaus vergleichen: Grün steht für einen geringen Energieverbrauchswert, Rot weist Sie auf vorhandenes Sparpotenzial hin.